Herzlich willkommen mit Hörnerklang

auf der Homepage von Jürgen Keller

Gema-Gebühren
Die wichtigsten Bestimmungen für Jagdhornbläsergruppen wurden nach dem derzeitigen Kenntnisstand zusammengestellt (-ohne Gewähr-)

Welche Veranstaltungen sind anzumelden?
Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. 

Öffentliche Aufführungen sind "Veranstaltungen außerhalb der Familie" in der Regel mit Bewirtschaftung und/oder Eintrittsgebühren. Hierzu zählen z.B.

  • die Jahreshauptversammlung des Jagdclubs (Begrüßung, Wildsignale, Jägermarsch.....)
  • die Hubertusfeier
  • das Geburtstagsständchen vor der Haustür des Jubilars
  • die Mitwirkung der Bläser bei Bauern-/Weihnachtsmärkten, Wildwerbewochen o.ä.
  • Auftritte in Gaststätten oder bei Vereinsfesten
  • Landes- und Bundeswettbewerbe im Jagdhornblasen
  • Freundschaftsbläsertreffen
  • Bläserfeste im öffentlichen Rahmen
  • Hubertusmessen und andere kirchliche Veranstaltungen
  • usw.

Was ordnungsgemäß angemeldet wird, das wird automatisch auch genehmigt.

Wer muss anmelden?
Grundsätzlich ist der Veranstalter
(das ist i.d.R. nicht die Jagdhorn-Bläsergruppe) zur Anmeldung bei der GEMA verpflichtet: z.B.

  • der Vorstand des Jagdclubs für Jahreshauptversammlung, Hubertusfeier usw.
  • der Jubilar für das Geburtstagsständchen
  • der Landesjagdverband für den Landeswettbewerb im Jagdhornblasen
  • der DJV für den Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen
  • Die Jagdhornbläsergruppe für ihr eigenes Fest (Bläsertreffen) in der Öffentlichkeit
  • die Kirche für die Hubertusmesse (regional unterschiedlich, bestehen Rahmenvereinbarungen mit der GEMA)
  • usw.

Der Veranstalter trägt die Beweislast.

Welche Stücke (Vortragsstücke/Signale) sind anzumelden?
Prinzipiell sind alle zum Vortrag kommenden Stücke anzumelden. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob diese von der GEMA befreit sind oder nicht. Also auch die GEMA-freien Jagdsignale.

Die "Deutschen Jagdsignale" in der offiziellen Fassung des DJV"  (das sind die Signale Nr. 1-45, nicht die im Anhang!),
auch mit Zusatzstimmen für Parforcehörner in B von R. Stief (Handbuch der Jagdmusik Band 1), sind nicht schutzfähig und damit GEMA frei.

Alle andere Jagdmusik, wie z.B.

  • Märsche, Fanfaren, Spielstücke, usw.
  • Hubertusmesse,
  • neu komponierte Jagdsignale (!)

ist GEMA-pflichtig, sofern der Urheber bei der GEMA   registriert ist.

Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten des Komponisten und bis zu 70 Jahren nach seinem Tod.

Wie finde ich meinen Tarif und wie hoch sind die GEMA-Gebühren?

  • Gehen Sie auf die Homepage der GEMA  www.gema.de und klicken auf den Reiter "Musik nutzen" 
  •  Klicken Sie dann auf die Schaltfläche: "Ihre Veranstaltung online anmelden".  

  • Danach klicken Sie unter "Finden Sie hier Ihren Tarif" auf die Schaltfläche "Fest".  Der Tarif: U-ST "Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten, die im Freien stattfinden" ist unser Tarif für die Bläserwettbewerbe. 

  • Klicken Sie sich durch die angezeigten Eingabe- Formulare und ermitteln Sie Ihren Preis für die Musiknutzung.


Es wird auch klar und nachvollziehbar, dass es zunächst nicht darauf ankommt, was geblasen wird und von welchem Komponist das Stück geschrieben wurde!

Wann und wie muss die Anmeldung der Veranstaltung erfolgen?

Anmeldung der Veranstaltung

Sofern noch nicht geschehen, muss zunächst eine Registrierung im GEMA-Onlineportal erfolgen. Man erhält eine Kundennummer.

Die Anmeldung erfolgt digital i.d.R. mindestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit dem Formblatt
Musiknutzung bei Veranstaltungen. (digitales Formblatt der GEMA)

Nachzureichen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der Veranstaltung, ist dann noch ein ausgefülltes Formblatt

Musikfolge (Digitale Excel-Vorlage der GEMA)
welches alle vorgetragenen Stücke (keine Jagdsignale!) mit Angabe des Komponisten enthält (Programm, Starterlisten beim Wettbewerb).
Dazu gehören auch die Stücke, die beim gemeinsamen Abschlußblasen vorgetragen werden!
Die gemeldeten Stücke werden gesichtet und die Komponisten/Bearbeiter, die durch die GEMA vertreten werden (Mitglieder), bekommen je Aufführung Tantiemen zugesprochen.

Wo ist anzumelden?
Bei der regional zuständigen Bezirksdirektion der GEMA. Die Homepage der GEMA enthält eine PLZ-Suche-Funktion. Beratung durch die Bezirksdirektionen der GEMA ist möglich. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich digital. Dazu muss der Veranstalter ein GEMA-Konto anlegen und eine Excel-Vorlage bearbeiten.

Und wenn nicht angemeldet wird?
Kommt jemand seiner Anmeldepflicht jedoch nicht oder zu spät nach, hat die GEMA grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies das Doppelte des Normalvergütungssatzes.