Bundesbläserobmann Jürgen Keller informiert

Gema-Gebühren

 

Die wichtigsten Bestimmungen für Jagdhornbläsergruppen wurden nach dem derzeitigen Kenntnisstand zusammengestellt (-ohne Gewähr-)

 

Weitere Infos:

   

Welche Veranstaltungen sind anzumelden? 

Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Öffentliche Aufführungen sind "Veranstaltungen außerhalb der Familie" in der Regel mit Bewirtschaftung und/oder Eintrittsgebühren. Hierzu zählen z.B.

  • die Jahreshauptversammlung des Jagdclubs (Begrüßung, Wildsignale, Jägermarsch.....)
  • die Hubertusfeier
  • das Geburtstagsständchen vor der Haustür des Jubilars
  • die Mitwirkung der Bläser bei Bauern-/Weihnachtsmärkten, Wildwerbewochen o.ä.
  • Auftritte in Gasststätten oder bei Vereinsfesten
  • Landes- und Bundeswettbewerbe im Jagdhornblasen
  • Freundschaftsbläsertreffen
  • Bläserfeste im öffentlichen Rahmen
  • Hubertusmessen und andere kirchliche Veranstaltungen
  • usw.
Was ordnungsgemäß angemeldet wird, das wird automatisch auch genehmigt.
Wer muss anmelden?

Grundsätzlich ist der Veranstalter (das ist i.d.R. nicht die Jagdhorn-Bläsergruppe) zur Anmeldung bei der GEMA verpflichtet: z.B.

  • der Vorstand des Jagdclubs für Jahreshauptversammlung, Hubertusfeier usw.
  • der Jubilar für das Geburtstagsständchen
  • der Landesjagdverband für den Landeswettbewerb im Jagdhornblasen in Kranichstein,
  • der DJV für den Bundesbläserwettbewerb,
  • Die Jagdhornbläsergruppe für ihr eigenes Fest (Bläsertreffen) in der Öffentlichkeit
  • die Kirche (manchmal bestehen Vereinbarungen mit der GEMA)
    usw.

Der Veranstalter trägt die Beweislast.

Welche Stücke (Vortragsstücke/Signale) sind anzumelden?

Prinzipiell sind alle zum Vortrag kommenden Stücke anzumelden. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob diese von der GEMA befreit sind oder nicht (also auch die GEMA-freien Jagdsignale).

  • Die "Deutschen Jagdsignale in der offiziellen Fassung des DJV" (das sind die Signale Nr. 1-45, nicht die im Anhang!),
  •  auch mit Zusatzstimmen für Parforcehörner in B von R. Stief, sind nicht schutzfähig und damit GEMA frei.  

                                               

  • Diese überlieferten Signale werden dem Bereich der freien Volksmusik zugeordnet. Die GEMA erhebt dafür keine Aufführungsgebühren.            
  • Alle andere Jagdmusik, wie z.B.
     
    • Märsche, Fanfaren, Spielstücke,
    • Hubertusmesse,
    • neu komponierte Jagdsignale (!)

    ist GEMA-pflichtig, sofern der Urheber bei der GEMA   registriert ist.

(siehe Unterseite "GEMA-freie Komponisten" auf der Menüleiste links)

  • Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten des Komponisten und bis zu 70 Jahren nach seinem Tod.
Wie hoch sind die GEMA-Gebühren?

Auf der Homepage der Gema befindet sich im Menü "Tarife und Formulare" eine aktuelle Tarifübersicht.

 

 

Den passenden Tarif finden

 

  1. Klick auf vorstehenden Link "Den passenden Tarif finden"
  2. Klick auf "Aufführung mit Livemusik"
  3. Klick auf "Sonstige Veranstaltung im Freien" (Tarif U-ST). -Das ist der Tarif für unsere Bläserwettbewerbe-

 

Es wird auch klar und nachvollziehbar, dass es zunächst nicht darauf ankommt, was geblasen wird und von welchem Komponist das Stück geschrieben wurde!

Wann und wie muss die Anmeldung der Veranstaltung erfolgen?

Anmeldung der Veranstaltung

Die Anmeldung erfolgt i.d.R. mindestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit dem Formblatt

 

Musiknutzung bei Veranstaltungen

 

 

Welche Stücke wurden geblasen?

Nachzureichen innerhalb einer Frist von 6 Wochen, ist dann noch ein ausgefülltes Formblatt

 

Musikfolge

 

welches alle vorgetragenen Stücke (keine Jagdsignale!) mit Angabe des Komponisten enthält (Programm, Starterlisten beim Wettbewerb).

Die gemeldeten Stücke werden gesichtet und die Komponisten/Bearbeiter, die durch die GEMA vertreten werden (Mitglieder), bekommen je Aufführung Tantiemen zugesprochen.

GEMA-Formulare am Compiter

ausfüllen

GEMA-online

Wo ist anzumelden?

Bei der regional zuständigen Bezirksdirektion der GEMA. Die Homepage der Gema enthält eine PLZ-Suche-Funktion. Beratung durch die Bezirksdirektionen der GEMA ist möglich. Wer eine Mitgliedsnummer bei der GEMA hat, kann online anmelden.

Und wenn nicht angemeldet wird?

Kommt jemand seiner Anmeldepflicht jedoch nicht oder zu spät nach, hat die GEMA grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies das Doppelte des Normalvergütungssatzes.

Erstellen von  Kopien Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires
GEMA-Datenbank Gema Repertoiresuche
Bund der GEMA-Zahler e.V. Fragen und Antworten zur GEMA

 

Ein ganz besonderes Dankeschön sagen wir Frau Sigrid Stief, Ladenburg, die in Sachen GEMA wertvolle Hilfe geleistet und grundlegende Dinge, das Jagdhornblasen betreffend, mit der Hauptverwaltung der GEMA in München abgeklärt hat.