Ehrennadeln für Jagdhornbläser
Der Vorstand des LJV Hessen hat folgende Ehrennadeln gestiftet:
in Bronze für 5-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
in Silber für 10-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
in Gold für 15-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
sowie goldene Ehrennadeln mit Kranz für
20-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe (Neu!)
25-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
30-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
35-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
40-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
45-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe (Neu!)
50-jährige Tätigkeit in einer (hessischen) Bläsergruppe
Die Ausgabe der Ehrennadeln erfolgt durch die Jagdvereine.
Für die Verleihung der goldenen Ehrennadeln mit Kranz können beim LJV Hessen Urkunden angefordert werden.
Die Jagdvereine fordern die Nadeln bei der Firma Steinhauer & Lück, Hochstraße 47-51, 58511 Lüdenscheid, Tel. 02351/1062-0 an. Die Bezahlung erfolgt durch die Jagdvereine.
Für die erstmalige Teilnahme an einem Landeswettbewerb wird das Bläserhutabzeichen des Landesjagdverbandes Hessen verliehen.
Das Bläserhutzabzeichen kann auch durch Ablegen einer Prüfung, bei der die Signale der Klasse C verlangt werden, erworben werden. Die Prüfung wird von dem Landesobmann der Jagdhornbläser abgenommen.

Für die Teilnahme an einem Landeswettbewerb im Jagdhornblasen werden bei Erreichen von mindestens 585 Punkten folgende Hornfesselspangen verliehen:
Klasse C: Hornfesselspange in Bronze
Klasse B: Hornfesselspange in Silber
Klassen A und G: Hornfesselspange in Gold
Werden in den Klassen A oder G mindestens 780 Punkte erreicht,
in der Klasse Es mindestens 684 Punkte,
wird die Hornfesselspange des Deutschen Jagdverbandes verliehen.